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Für Eltern im Kreis Steinfurt & Osnabrück4,8 ★ Google-Bewertungen

Schulbegleitung für Ihr Kind – wir übernehmen den Antrag.

Ob Kita, Grundschule oder weiterführende Schule: In 2 Minuten wissen Sie, welche Stelle zuständig ist und wie es weitergeht.

2-Minuten-Check

Was steht Ihrem Kind zu?

Kostenlos & unverbindlich. Jede Frage lässt sich mit „Weiß nicht“ beantworten.

Schritt 1 von 6

Für wen suchen Sie Unterstützung?

Lieber direkt sprechen? 05453 999 993 0
  • Rückruf meist in wenigen Minuten – zu den üblichen Bürozeiten
  • Antrag bei Jugendamt, Sozialamt oder Krankenkasse – wir stellen ihn mit Ihnen
  • Feste Begleitperson, ausgewählt nach Ihrem Kind – nicht nach freien Kapazitäten
Rückruf in Minutenzu den üblichen Bürozeiten
Antrag mit unsJugendamt, Sozialamt, Kasse
Feste Begleitpersonkeine wechselnden Gesichter
Vor OrtKreis Steinfurt & Osnabrück
Begleitperson sitzt mit einem Kind am Tisch und arbeitet gemeinsamEine feste Begleitperson, die zu Ihrem Kind passt
Sie sind nicht allein

Vom ersten Gespräch bis zum ersten Schultag mit Begleitung

Die Schule hat vorsichtig eine Schulbegleitung angesprochen – und Sie wissen nicht, was das bedeutet, wer das bezahlt und wo Sie anfangen sollen. Genau hier setzen wir an: nicht erst, wenn der Bescheid da ist, sondern schon auf dem Weg dorthin.

  1. 1

    Kostenloses Erstgespräch

    Wir hören zu, verstehen den Bedarf Ihres Kindes und klären, welche Stelle zuständig ist.

  2. 2

    Antrag – gemeinsam mit uns

    Wir stellen den Antrag mit Ihnen, holen die Stellungnahme von Schule oder Kita ein und bleiben dran, bis der Bescheid da ist.

  3. 3

    Start der Begleitung

    Wir stellen Ihnen die Begleitperson persönlich vor – ausgewählt nach Ihrem Kind, nicht nach freien Kapazitäten.

Wer zahlt?

Für Eltern entstehen in der Regel keine Kosten.

Jugendamt

Bei seelischer Beeinträchtigung, z. B. Autismus oder ADHS (§ 35a SGB VIII).

Sozialamt / Eingliederungshilfe

Bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung (§ 112 SGB IX).

Krankenkasse

Bei medizinischem Bedarf in Kita oder Schule, z. B. Diabetes Typ 1 (§ 37 SGB V).

Sie haben ein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht: Den Anbieter bestimmen Sie – nicht das Amt.

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Kostenlos · Unverbindlich · Auch ohne Bescheid

Ihr Ansprechpartner

Ein fester Ansprechpartner – vom Antrag bis zur Begleitung

Christian Schwertmann, Ansprechpartner für Schulbegleitung
Wenige Minutenbis zu unserem Rückruf

Die meisten Eltern kommen zu uns, bevor ein Bescheid da ist – und genau dann ist Hilfe am wertvollsten. Ich begleite Sie durch den Antrag und bin danach weiter Ihr Ansprechpartner.

Christian Schwertmann

Ansprechpartner für Schulbegleitung, Recke

Wobei wir Kinder begleiten

  • Autismus-Spektrum
  • ADHS & Verhalten
  • Lern- & Unterrichtsbegleitung
  • Körperliche Beeinträchtigung
  • Hilfe beim Essen & Toilettengang
  • Begleitung bei Ausflügen & Klassenfahrten
  • Diabetes: Blutzucker messen & Insulin nach Plan
  • Kita, Grundschule, weiterführende & Förderschule

Ihr Bedarf steht nicht dabei? Fragen Sie uns – wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir helfen können.

Stimmen von Eltern

Das sagen Eltern über unsere Schulbegleitung

Seit unsere Tochter eine feste Begleitperson hat, geht sie wieder gerne zur Schule. Wir wurden von Anfang an gut beraten, auch beim Antrag.

Mit Lena haben wir endlich jemand, der sich wirklich Zeit nimmt und genau hinschaut, was unser Sohn braucht.

Unkompliziert und schnell erreichbar. Wir haben schnell bemerkt: Hier arbeiten Menschen, die das wirklich wollen und pro Kind sind.

Häufige Fragen

Fragen, die uns Eltern oft stellen

Jeder Monat ohne Begleitung ist ein Monat, den Ihr Kind allein durchsteht.

Der Antrag dauert Wochen bis Monate. Je früher Sie anfangen, desto früher kann die Begleitung starten. Der erste Schritt dauert 2 Minuten und kostet nichts.

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Kostenlos · Unverbindlich · Rückruf meist in wenigen Minuten

Oder sprechen Sie direkt mit uns

05453 999 993 0Mo–Fr 8–17 Uhrrecke@homecare-alltagshelfer.de
Die Alltagshelfer. Wir für hier. GmbH · Homeyers Hof 7 · 49509 Recke

Die Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab; die verbindliche Entscheidung trifft der zuständige Kostenträger. Angaben ohne Gewähr.

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